Am 1. Oktober 2024 trat auf nationaler Ebene das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) in Kraft. Dieses regelt erstmals Tabakprodukte und elektronische Zigaretten in einem eigenen Gesetz. Nebst den Werbe- und Sponsoring-Einschränkungen wird darin auch das Abgabealter einheitlich geregelt. Sämtliche Tabakprodukte und elektronische Zigaretten dürfen nicht an unter 18-Jährige verkauft werden. Wer das Verkaufsverbot missachtet, kann mit einer Busse bestraft werden.

Mit dem neuen Gesetz werden strukturelle Massnahmen ergriffen, um die Attraktivität und den Zugang zu Produkten wie E-Zigaretten oder Snus zu reduzieren. Gleichzeitig sollen auf kantonaler Ebene Präventionsmassnahmen und der Zugang zu zielgruppenspezifischen Informationen gestärkt werden. Dazu wurde der Flyer «Vapen – Tscheggsch, was machsch?» entwickelt. Er soll Jugendliche auf Nikotin und dessen Wirkung sensibilisieren. Den Flyer und weitere Angebote zum Thema finden Sie im unten angefügten Anhang.