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Seit 1. Mai 2021 ist das Gemeindearbeitsamt in Grossdietwil aufgehoben. Die Stellensuchenden können sich ab diesem Zeitpunkt an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV in Wolhusen wenden.
was Wirtschaft Arbeit Soziales
RAV Wolhusen
Im Schmitteli 2
6110 Wolhusen
T 041 209 13 00
rav-wolhusen@was-luzern.ch
Formulare rund ums Arbeitsrecht
Formulare – Bauamt
Das amtliche Baugesuchsformular, das Formular Abklärung der Baubewilligungspflicht, das Formular für die Vorabklärung etc. finden Sie unter dem Link zur Dienststelle Raum und Wirtschaft RAWI.
Meldekarten Baustadien
Gesetzliche Vorgaben im Bauwesen
Links zu den Dienststellen des Kantons Luzern
Strassen
Solarpotential der Dachflächen
Merkblatt Entsorgung von Aushub
Formular Entsorgungskonzept
Wegleitung “Baugesuch und Beilagen” der Dienststelle Raum und Wirtschaft rawi
Merkblatt Baueingabe
Mehrstufige Vorprüfung von Baugesuchen
Regionales Betreibungsamt Willisau
Zehntenplatz 1
6130 Willisau
T 041 972 63 30
betreibungsamt@willisau.ch
Kontoverbindung IBAN: CH93 0900 0000 4900 4004 7
Weisungen für das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
Ordentliche Einbürgerung
Erleichterte Einbürgerung
Gesetze – Bürgerrechtswesen
Anmeldung / Zuzug Schweizer
Sie sind neu in unsere Gemeinde gezogen. Wir heissen Sie herzlich willkommen.
Damit wir Sie in unserer Einwohnerkontrolle aufnehmen können, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen anmelden. Sie mögen bei der Einwohnerkontrolle Grossdietwil persönlich vorbeikommen und folgende Unterlagen mitbringen:
- Heimatschein(e)
- Familienbüchlein (falls verheiratet und/oder Kinder)
- Kopie Krankenversicherungspolice
- Kopie AHV-Ausweis
- Kopie Mietvertrag
- Anmeldegebühr (Fr. 35.00)
Als Quittung für den hinterlegten Heimatschein stellt die Einwohnerkontrolle einen Schriften-Empfangsschein aus.
Anmeldung / Zuzug Ausländer
Sie sind neu in unsere Gemeinde gezogen. Wir heissen Sie herzlich willkommen.
Damit wir Sie in unserer Einwohnerkontrolle aufnehmen können, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen anmelden. Sie mögen bei der Einwohnerkontrolle Grossdietwil persönlich vorbeikommen und folgende Unterlagen mitbringen:
- gültiger Reisepass
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- 2 aktuelle Passfotos, wenn kein Ausländerausweis vorhanden ist
- Zusicherung von Amt für Migration
- Kopie Krankenversicherungspolice
- Kopie Mietvertrag
- falls verheiratet oder geschieden die Urkunde
- Anmeldegebühr (Fr. 35.00)
Adressänderung innerhalb der Gemeinde Grossdietwil
Abmeldung / Wegzug
Bestellung Interimsausweis
Bestellung Wohnsitzbestätigung
Bestellung Handlungsfähigkeitszeugnis
Bestellung Strafregisterauszug
Der Strafregisterauszug ist beim Bundesamt für Polizeiwesen in Bern zu beantragen. Der Strafregisterauszug kann über’s Internet bestellt werden (www.strafregister.admin.ch). Die Gebühr für den Auszug kann bei Internet-bestellung mit Kreditkarte oder Postcard online bezahlt werden. Für Privatpersonen ist es auch möglich, ihren Strafregisterauszug am Postschalter zu bestellen und zu bezahlen. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt, das innert weniger Arbeitstage den Auszug auf dem Postweg direkt der/dem Besteller/in zustellt.
ID und Pass
Formulare
Hundekontrolle
Gestützt auf das Gesetz über das Halten von Hunden vom 23. Oktober 1973 des Kantons Luzern haben Hundehalter der Einwohnergemeinde, in welcher der Hund gehalten wird, jährlich eine Steuer zu entrichten. Die Hundesteuerrechnung wird im ersten Halbjahr zugestellt.
Zuständig für die Hundekontrolle ist die Einwohnerkontrolle der Gemeinde Grossdietwil.
Es gelten folgende Steueransätze:
- Die Steuer pro Kalenderjahr beträgt Fr. 120.00. Die Steuer ist jeweils für das laufende Kalenderjahr innerhalb der vorgegebenen Frist zu entrichten. Junghunde sind erst ab einem Alter von 6 Monaten steuerpflichtig.
- Für Wachhunde, welche zum Schutz eines einsam gelegenen Gebäudes gehalten werden, beträgt die Hundesteuer Fr. 60.00 (bitte schriftliches Gesuch bei der Gemeindeverwaltung Grossdietwil einreichen).
- Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Hundesteuer Fr. 40.00
- In Härtefällen kann die Steuer ganz oder teilweise erlassen werden. Wir bitten Sie, dafür ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
- Von der Hundesteuer befreit sind Halterinnen und Halter von Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen-, Lawinen-, Schweiss-, Blindenführhunden, sowie Hunden, die sich weniger als 3 Monate im Kanton Luzern aufhalten (bitte eine entsprechende Bestätigung bei der Gemeindeverwaltung Grossdietwil vorlegen).
Wenn der Hund verstirbt, weggegeben oder verkauft wird, bitten wir Sie, dies unverzüglich der Einwohnerkontrolle sowie in AMICUS zu melden.
Meldepflicht und Kennzeichnung
Welpen brauchen spätestens mit drei Monaten einen Mikrochip, welcher vom Tierarzt unter die Haut eingepflanzt wird und elektronisch ablesbar ist. Der Tierarzt registriert den Hund in AMICUS. Wichtig: Falls der Tierhalter noch nie einen Hund hatte und nicht in der Datenbank registiert ist, muss er dies vorgängig zum Tierarztbesuch durch die Gemeinde vornehmen lassen.
Die Meldung bei der Gemeinde erfolgt jedoch nicht automatisch. Die Hundehalter/innen werden gebeten, Änderungen der Hundehaltung (An-/Abmeldung, Adressänderung usw.) der Gemeindeverwaltung Grossdietwil mitzuteilen.
Weitere Informationen über die Hundehaltung erhalten Sie unter:
Hunde Anmeldung
Hunde Abmeldung
Gemeinderat
Verordnungen
Reglemente
Merkblätter
Adressen von A bis Z
Gesuch und Informationen zur Wirtschaftlichen Sozialhilfe WSH
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)
SKOS-Richtlinien
Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG)
SOBZ/KESB
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Pro Senectute Kanton Luzern
Spitex Region Willisau
Zweckverband institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung
Steueramt
Dienststelle Steuern Luzern