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Formulare – Ausgleichskasse Luzern

IV-Stelle Luzern

Seit 1. Mai 2021 ist das Gemeindearbeitsamt in Grossdietwil aufgehoben. Die Stellensuchenden können sich ab diesem Zeitpunkt an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum RAV in Wolhusen wenden.

was Wirtschaft Arbeit Soziales
RAV Wolhusen

Im Schmitteli 2
6110 Wolhusen
T 041 209 13 00
rav-wolhusen@was-luzern.ch


Formulare rund ums Arbeitsrecht

Formulare – Bauamt

Das amtliche Baugesuchsformular, das Formular Abklärung der Baubewilligungspflicht, das Formular für die Vorabklärung etc. finden Sie unter dem Link zur Dienststelle Raum und Wirtschaft RAWI.

Meldekarten Baustadien

Gesetzliche Vorgaben im Bauwesen

Links zu den Dienststellen des Kantons Luzern

Strassen

Solarpotential der Dachflächen

Merkblatt Entsorgung von Aushub

Formular Entsorgungskonzept

Wegleitung “Baugesuch und Beilagen” der Dienststelle Raum und Wirtschaft rawi

Merkblatt Baueingabe

Mehrstufige Vorprüfung von Baugesuchen

Regionales Betreibungsamt Willisau
Zehntenplatz 1
6130 Willisau
T 041 972 63 30
betreibungsamt@willisau.ch

Kontoverbindung IBAN: CH93 0900 0000 4900 4004 7

Anmeldung / Zuzug Schweizer

Sie sind neu in unsere Gemeinde gezogen. Wir heissen Sie herzlich willkommen.

Damit wir Sie in unserer Einwohnerkontrolle aufnehmen können, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen anmelden. Sie mögen bei der Einwohnerkontrolle Grossdietwil persönlich vorbeikommen und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Heimatschein(e)
  • Familienbüchlein (falls verheiratet und/oder Kinder)
  • Kopie Krankenversicherungspolice
  • Kopie AHV-Ausweis
  • Kopie Mietvertrag
  • Anmeldegebühr (Fr. 35.00)

Als Quittung für den hinterlegten Heimatschein stellt die Einwohnerkontrolle einen Schriften-Empfangsschein aus.

Anmeldung / Zuzug Ausländer

Sie sind neu in unsere Gemeinde gezogen. Wir heissen Sie herzlich willkommen.

Damit wir Sie in unserer Einwohnerkontrolle aufnehmen können, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen anmelden. Sie mögen bei der Einwohnerkontrolle Grossdietwil persönlich vorbeikommen und folgende Unterlagen mitbringen:

  • gültiger Reisepass
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • 2 aktuelle Passfotos, wenn kein Ausländerausweis vorhanden ist
  • Zusicherung von Amt für Migration
  • Kopie Krankenversicherungspolice
  • Kopie Mietvertrag
  • falls verheiratet oder geschieden die Urkunde
  • Anmeldegebühr (Fr. 35.00)

Adressänderung innerhalb der Gemeinde Grossdietwil

Abmeldung / Wegzug

Bestellung Interimsausweis

Bestellung Wohnsitzbestätigung

Bestellung Handlungsfähigkeitszeugnis

Bestellung Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug ist beim Bundesamt für Polizeiwesen in Bern zu beantragen. Der Strafregisterauszug kann über’s Internet bestellt werden (www.strafregister.admin.ch). Die Gebühr für den Auszug kann bei Internet-bestellung mit Kreditkarte oder Postcard online bezahlt werden. Für Privatpersonen ist es auch möglich, ihren Strafregisterauszug am Postschalter zu bestellen und zu bezahlen. Die Daten werden am Schalter elektronisch erfasst und dem Schweizerischen Strafregister übermittelt, das innert weniger Arbeitstage den Auszug auf dem Postweg direkt der/dem Besteller/in zustellt.

ID und Pass

Formulare

Abfallkalender

Abfallentsorgungsreglement

Hundekontrolle

Gestützt auf das Gesetz über das Halten von Hunden vom 23. Oktober 1973 des Kantons Luzern haben Hundehalter der Einwohnergemeinde, in welcher der Hund gehalten wird, jährlich eine Steuer zu entrichten. Die Hundesteuerrechnung wird im ersten Halbjahr zugestellt.
Zuständig für die Hundekontrolle ist die Einwohnerkontrolle der Gemeinde Grossdietwil.

Es gelten folgende Steueransätze:

  • Die Steuer pro Kalenderjahr beträgt Fr. 120.00. Die Steuer ist jeweils für das laufende Kalenderjahr innerhalb der vorgegebenen Frist zu entrichten. Junghunde sind erst ab einem Alter von 6 Monaten steuerpflichtig.
  • Für Wachhunde, welche zum Schutz eines einsam gelegenen Gebäudes gehalten werden, beträgt die Hundesteuer Fr. 60.00 (bitte schriftliches Gesuch bei der Gemeindeverwaltung Grossdietwil einreichen).
  • Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Hundesteuer Fr. 40.00
  • In Härtefällen kann die Steuer ganz oder teilweise erlassen werden. Wir bitten Sie, dafür ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
  • Von der Hundesteuer befreit sind Halterinnen und Halter von Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen-, Lawinen-, Schweiss-, Blindenführhunden, sowie Hunden, die sich weniger als 3 Monate im Kanton Luzern aufhalten (bitte eine entsprechende Bestätigung bei der Gemeindeverwaltung Grossdietwil vorlegen).

Wenn der Hund verstirbt, weggegeben oder verkauft wird, bitten wir Sie, dies unverzüglich der Einwohnerkontrolle sowie in AMICUS zu melden.

Meldepflicht und Kennzeichnung
Welpen brauchen spätestens mit drei Monaten einen Mikrochip, welcher vom Tierarzt unter die Haut eingepflanzt wird und elektronisch ablesbar ist. Der Tierarzt registriert den Hund in AMICUS. Wichtig: Falls der Tierhalter noch nie einen Hund hatte und nicht in der Datenbank registiert ist, muss er dies vorgängig zum Tierarztbesuch durch die Gemeinde vornehmen lassen.

Die Meldung bei der Gemeinde erfolgt jedoch nicht automatisch. Die Hundehalter/innen werden gebeten, Änderungen der Hundehaltung (An-/Abmeldung, Adressänderung usw.) der Gemeindeverwaltung Grossdietwil mitzuteilen.

Weitere Informationen über die Hundehaltung erhalten Sie unter:

Hunde Anmeldung

Hunde Abmeldung

Im Geoportal Grossdietwil finden Sie alle Informationen rund um Karten, Anwendungen und Themen mit Raumbezug vereint an einem Ort. Das Geoportal wird vom Raumdatenpool Kanton Luzern bereitgestellt.

Adressen von A bis Z

Gesuch und Informationen zur Wirtschaftlichen Sozialhilfe WSH

Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)

SKOS-Richtlinien

Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG)

SOBZ/KESB

Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen

Pro Senectute Kanton Luzern

Spitex Region Willisau

Zweckverband institutionelle Sozialhilfe und Gesundheitsförderung

Wir sind für Sie da!